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Jacqueline Aßbichler: Die Richterin im Aschau-Mordprozess

adminBy adminOktober 20, 2026Updated:Oktober 20, 2026Keine Kommentare7 Mins Read
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Jacqueline Aßbichler ist die Vorsitzende Richterin, deren Name 2023 und 2024 bundesweit durch die Presse ging: Am Landgericht Traunstein leitete sie einen der meistbeachteten Mordprozesse der vergangenen Jahre – den Prozess um den gewaltsamen Tod der 23-jährigen Hanna W. aus Aschau im Chiemgau.

Als Chefin der Zweiten Jugendkammer führte sie die Verhandlungen über mehrere Monate mit strenger Hand – und lieferte sich dabei öffentliche Gefechte mit der Staranwältin der Verteidigung, Regina Rick. Am 19. März 2024 verkündete sie das Urteil: neun Jahre Haft wegen Mordes.

Dieses Porträt zeichnet nach, was über die Richterin bekannt ist, wie sie den Prozess führte und warum ihr Stil für so viel Aufsehen sorgte.

Wer ist Jacqueline Aßbichler? Richterin am Landgericht Traunstein

Jacqueline Aßbichler ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein in Bayern. Sie sitzt der Zweiten Jugendkammer vor – einer Kammer, die sich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Genau diese Zuständigkeit brachte ihr den Fall, der sie berühmt machte: Der Angeklagte im Aschau-Prozess war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt und damit Heranwachsender.

Ehrlich gesagt ist über ihre Person abseits des Gerichtssaals öffentlich kaum etwas bekannt. Weder ein Geburtsjahr noch ihr Werdegang vor der Berufung an das Landgericht sind aus belastbaren Quellen verifizierbar. Was über Jacqueline Aßbichler bekannt ist, stammt fast ausschließlich aus der intensiven Prozessberichterstattung 2023/2024 – und aus genau dieser lässt sich ein sehr klares Bild ihres beruflichen Selbstverständnisses zeichnen.

Was die Prozessberichte über ihren Stil verraten

Schon am ersten Prozesstag setzte Aßbichler die Maßstäbe. Über 140 Menschen drängten sich im Großen Sitzungssaal des Landgerichts – Presse, Zuschauer aus Aschau, darunter der Bürgermeister der Gemeinde sowie Angehörige von Hanna W. Die Kamerateams mussten den Saal verlassen, bevor die Richterin mit wenigen Fragen zu Alter und Anschrift des Angeklagten den Prozess offiziell eröffnete.

Sie agiert ruhig, bestimmt und lässt keinen Zweifel daran, wer im Saal das Sagen hat. Als Vorsitzende erließ sie eine Sicherheitsverfügung mit Akkreditierungspflicht für Presse und Öffentlichkeit – eine Maßnahme, die dem enormen Medieninteresse geschuldet war, das den Fall von Anfang an begleitete.

Der Fall, der sie bekannt machte: Der Tod von Hanna W.

Die Vorgeschichte des Prozesses erschütterte ganz Bayern: Hanna W., 23 Jahre alt, aus Aschau im Chiemgau, war im Oktober 2022 verschwunden. Ihr Leichnam wurde am 3. Oktober 2022 in der Prien gefunden – einem Fluss nahe Aschau, der dem Verfahren seinen inoffiziellen Namen gab: Eiskeller-Prozess.

Die Ermittlungen der Sonderkommission „Club“ unter Leitung von Hans-Peter Butz dauerten Monate. Bis zu 60 Beamte waren an der Spurensuche beteiligt. Der 21-jährige Angeklagte Sebastian T., ebenfalls aus Aschau, Lehrling zum Anlagenmechaniker, saß seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft in Traunstein – er schwieg zu den Vorwürfen.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler erhob Anklage wegen Mordes. Die Verteidigung mit den Pflichtverteidigern Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank bezweifelte die Täterschaft – ein Geständnis gab es nie, der eine zwingende Beweis schien zu fehlen. Der Prozess begann im Herbst 2023 und sollte sich über vier Monate hinziehen.

Eine ungewöhnliche Entscheidung: Fotos der Leiche vor Gericht

An einem der Prozesstage traf Richterin Aßbichler eine Entscheidung, die selbst erfahrene Gerichtsreporter als absolute Seltenheit bezeichneten: Nach langer Überlegung ließ sie Fotos des Leichnams von Hanna W. – so, wie er in der Prien gefunden worden war – auf einer Leinwand im Gerichtssaal zeigen, für alle sichtbar.

Gewöhnlich schauen sich Prozessbeteiligte solche Bilder in einem Aktenordner am Richterpult an. Aßbichler verband die Vorführung mit einer deutlichen Warnung: „Fotografieren ist verboten!“, zusätzliche Justizbeamte kontrollierten den Saal. Wer das Handy doch zücke, müsse mit der Einbehaltung des Geräts über mehrere Wochen und einem Strafverfahren rechnen. Und sie riet allen, die solche Aufnahmen nicht sehen könnten, den Saal zu verlassen.

Der Schlagabtausch mit Regina Rick

Was den Prozess über die Grenzen Bayerns hinaus zum Medienthema machte, war der anhaltende Kleinkrieg zwischen der Richterin und der Wahlverteidigerin Regina Rick. Rick, bundesweit bekannt geworden durch den Freispruch des sogenannten Badewannen-Mörders Manfred Genditzki nach 13 Jahren Haft, war von der Familie des Angeklagten im November 2023 als Wahlverteidigerin engagiert worden.

Die Auseinandersetzungen begannen früh: Die Verteidigung stellte immer wieder Beweisanträge, brachte an einem Verhandlungstag im Dezember sogar Manfred Genditzki persönlich in den Großen Saal, wo er neben der Familie des Angeklagten Platz nahm. Soko-Chef Butz sprach von einer „Zirkusveranstaltung“; Richterin Aßbichler nannte den Auftritt schlicht „reines Posing“.

Die Strafanzeige und der Befangenheitsantrag

Zum Höhepunkt des Konflikts erstattete Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle – der Rechtsbeistand von Hannas Eltern – mitten im Verfahren eine Strafanzeige gegen Regina Rick. Der Vorwurf: Unterlagen und Lichtbilder der toten Hanna seien aus den Ermittlungsakten in fremde Hände gelangt, als Rick einen Hamburger Sachverständigen konsultierte. Für die Eltern sei „die Grenze des Zumutbaren“ erreicht, so Holderle. Die Anzeige bezog sich auch darauf, dass die Verteidigerin Medien mit Auszügen der E-Mail-Korrespondenz zwischen Staatsanwalt Fiedler und Richterin Aßbichler gefüttert haben soll.

Genau mit dieser Korrespondenz untermauerte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler und zwei ihrer Kollegen. Die Erste Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wies den Antrag am 27. Februar 2024 zurück – eine Besorgnis der Befangenheit bestehe nicht. Die Zweite Jugendkammer blieb damit in gewohnter Besetzung am Ruder.

Die Abrechnung bei der Urteilsverkündung

Am 19. März 2024 verkündete Jacqueline Aßbichler das Urteil – und ging dabei zugleich mit der Verteidigung ins Gericht. Sie begann mit einem Zitat von Ferdinand von Schirach: Über Schuld und Unschuld werde nicht im Fernsehen, nicht auf der Straße, nicht in sozialen Netzwerken entschieden – sondern im Gericht.

Dann wurde sie deutlich: Regina Rick habe ein „eines Organs der Rechtspflege unwürdiges Verhalten“ gezeigt, sie habe „manipuliert“ und immer wieder gegen die Strafprozessordnung verstoßen. Auffällig: Aßbichler sprach nicht von „Rick“ oder der „Verteidigung“ – sie sagte in ruhigem Ton stets „Wahlverteidigerin“.

Die letzten Wochen des Verfahrens seien für den Rechtsstaat „eine echte Gefahr“ gewesen, so die Richterin in ihrer Begründung. Auf die Richter sei Druck ausgeübt worden, die Wahlverteidigerin habe den Prozess auf die Straße getragen und nicht gezögert, einzelne Polizeibeamte zu diffamieren. Rick erwiderte nach dem Prozess, die Richterin sei emotional geworden – mit der Kritik könne sie leben.

Das Urteil: Neun Jahre Haft wegen Mordes

Der Angeklagte Sebastian T. wurde zu neun Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er Hanna W. getötet hatte. Wie von der Verteidigung erwartet, wurde Revision beantragt – über sie hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Aßbichler äußerte sich dazu gelassen: „Das ist nichts Besonderes. Wir geben nun unsere Verantwortung ab, ans nächste Gericht.“ Und sie schloss mit dem Satz: „Dann kann die Wahrheit auch nicht mit Füßen getreten werden.“

Was Jacqueline Aßbichler über den Rechtsstaat sagte

Vielleicht bleibt von diesem Prozess neben dem Urteil vor allem eines in Erinnerung: die Warnung einer Richterin vor der Mediatisierung von Strafverfahren. Aßbichler machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass sie die Entwicklung der letzten Verfahrenswochen – Druck auf das Gericht, Diffamierung von Ermittlern, die Verlagerung des Prozesses in die Öffentlichkeit – als Gefahr für den Rechtsstaat ansieht.

Damit hat Jacqueline Aßbichler einen Fall, der als regionaler Mordprozess begann, zu einer grundsätzlichen Debatte über Justiz und Öffentlichkeit gemacht – ein Vermächtnis, das über das Landgericht Traunstein hinausreicht.

Häufig gestellte Fragen zu Jacqueline Aßbichler

Wo ist Jacqueline Aßbichler Richterin?

Sie ist Vorsitzende Richterin der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein in Bayern.

War Jacqueline Aßbichler befangen?

Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen sie und zwei Kollegen. Die Erste Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wies den Antrag am 27. Februar 2024 zurück – eine Besorgnis der Befangenheit wurde nicht festgestellt.

Wie lautete das Urteil im Aschau-Prozess?

Am 19. März 2024 verurteilte die Kammer unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler den Angeklagten Sebastian T. zu neun Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung. Die Verteidigung legte Revision ein.

Wer ist Regina Rick?

Regina Rick ist eine Münchner Strafverteidigerin, die durch den Freispruch von Manfred Genditzki im sogenannten Badewannen-Mord bundesweit bekannt wurde. Im Aschau-Prozess war sie Wahlverteidigerin des Angeklagten – und geriet in einen offenen Konflikt mit Richterin Aßbichler.

Was bedeutet „Eiskeller-Prozess“?

So wird der Mordprozess um Hanna W. in den Medien genannt – in Anlehnung an den Fundort der Leiche in der Prien bei Aschau im Chiemgau im Oktober 2022.

Fazit: Jacqueline Aßbichler hat mit dem Aschau-Prozess gezeigt, wie eine Vorsitzende Richterin einen der schwierigsten Strafprozesse Bayerns mit ruhiger Strenge führt – und dabei eine Debatte über die Grenzen zwischen Justiz, Medien und Öffentlichkeit angestoßen, die weit über Traunstein hinausgeht.

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